Grenzpendlerabkommen

Grenzpendlerabkommen

Grenzpendlerabkommen zwischen Italien und der Schweiz

 

 

Das Gesetz zur Ratifizierung des neuen Steuerabkommens mit der Schweiz über die Besteuerung der Grenzpendler:innen ist am 31. Mai 2023 durch den Senat endgültig verabschiedet worden. Danach wird es durch den Staatspräsidenten Mattarella ratifiziert.


Inkrafttreten wird das Abkommen mit dem Austausch der Ratifizierungsurkunden (Notenwechsel) zwischen den Regierungen Italiens und der Schweiz. Der genaue Zeitpunkt ist derzeit noch nicht bekannt.

Damit scheint es realistisch zu werden, dass das neue Steuerabkommen mit der Schweiz ab dem 1.1.2024 Anwendung finden wird. Dieses löst das Abkommen aus dem Jahr 1974 ab.

 „Alte und aktuelle Grenzpendler:innen“ bleiben jene Grenzpendler:innen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens (sprich nach Notenwechsel) bereits Grenzpendler:innen sind (einen Arbeitsvertrag haben) bzw. zwischen dem 31.12.2018 und dem Inkrafttreten des Abkommens bereits einmal Grenzpendler:innen waren.

Zukünftige Grenzpendler:innen werden in der Schweiz und in Italien besteuert, wobei die Schweizer Steuer in Italien in Abzug gebracht wird. Außerdem wird der Steuerfreibetrag für Grenzpendler in Italien auf € 10.000,00 erhöht.