Mutterschaftsgeld in Deutschland

Mutterschaftsgeld in Deutschland

Ich arbeite und lebe seit einem Jahr in Deutschland. Nun bin ich schwanger und möchte in Deutschland das Mutterschaftsgeld beantragen. Doch in Deutschland sagt man mir, dass ich dazu mindestens 36 Monate in die Rentenkasse eingezahlt haben muss. In Italien habe ich vor meinem Umzug ins Ausland bereits gearbeitet.
Kann ich diese Zeit in Deutschland anrechnen lassen, um auf die 36 geforderten Monate zu kommen? Und was muss ich diesbezüglich machen?


Als berufstätige Schwangere hat man in Deutschland Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

In einigen Mitgliedstaaten der EU und der Schweiz sind Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft, … an die Zurücklegung bestimmter Versicherungs-, Beschäftigungs- und Wohnzeiten geknüpft. Je nach Land und Leistung können diese zwischen einigen Monaten und Jahren variieren.
So muss der Versicherte in Deutschland nachweisen, dass er in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung (zu der auch eine Schwangerschaft gehört) mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat.
Kann der Betreffende diese bestimmte Zeit im derzeitigen Beschäftigungsstaat nicht vorweisen, werden die Versicherungs-, Beschäftigungs- und Wohnzeiten, die bereits in anderen EU Mitgliedstaaten oder der Schweiz zurückgelegt wurden, zusammengerechnet. Damit wird gewährleistet, dass Personen, die ihre Stelle wechseln und sich in einen anderen Staat begeben, weiterhin anspruchsberechtigt sind.

Dazu benötigt man das Formular E 104 (Bescheinigung über die Zusammenrechnung von Versicherungs-, Beschäftigungs- oder Wohnzeiten)
Zu diesem Zweck stellt der Betreffende einen Antrag bei dem/den zuletzt geltenden Versicherungsträgern. Diese füllen den entsprechenden Teil im Vordruck aus und übersenden sie dem Versicherten. Dieser muss wiederum die Bescheinigung dem nun zuständigen Versicherungsträger vorlegen, damit dieser die Zeiten berücksichtigen kann. Teilweise wird dieser Vorgang auch vom Versicherungsinstitut des derzeitigen Beschäftigungsstaates selbst übernommen.

In Italien muss das Formular E104 von der INPS bzw. dem letzten zuständigen Versicherungsinstitut ausgefüllt werden.

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