Ich bin Südtiroler und arbeite derzeit noch in Österreich. Mein Arbeitsvertrag läuft in Kürze aus und ich möchte nach Südtirol zurückkehren.
Laut meinen Recherchen sollte ich Anrecht auf Arbeitslosengeld in Italien haben, da ich im EWR-Raum die entsprechenden Versicherungszeiten nachweisen kann.
Wo genau habe ich die Möglichkeit diesen Antrag zu stellen?
Um in Italien einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen zu können, benötigen Arbeitnehmer, die im EU Ausland gearbeitet haben, das Formular E301/U1 vom ausländischen Beschäftigungsstaat. Das Formular ist eine Bestätigung über die Versicherungs/Beschäftigungszeiten im Ausland und wird von der zuständigen ausländischen Behörde, in Ihrem Fall vom Arbeitsmarktservice Österreich ausgestellt. Es kann in Österreich auch online beantragt werden – http://www.ams.at/ueber-ams/bestaetigung-von-versicherungs-beschaeftigungszeiten-oesterreich-formular-e301-u1
In Südtirol sind dann folgende Schritte nötig:
- Arbeitslosenmeldung beim zuständigen Arbeitsamt. Notwendige Unterlagen: Ausweis, Steuernummer, Formular E301/U1).
Vom Arbeitsamt erhält man eine Bestätigung, dass man als arbeitslos eingetragen ist. - Mit dieser Bestätigung und dem Formular E301/U1(E302 sollten auch Familienangehörige zu berücksichtigen sein) wendet man sich an ein Patronat z.B. KVW/ACLI http://www.mypatronat.eu/
- und beantragt über dieses bei der NISF/INPS das Arbeitslosengeld.
Für die Meldung hat man max. 68 Tage Zeit.
Allerdings ist es zu empfehlen, die Meldung bereits innerhalb der ersten 8 Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu machen, da man nur dann das volle Arbeitslosengeld erhält. Sucht man erst nach dem 8. Tag an, verliert man für jeden verstreichenden Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld für diesen Tag.
D.h. sucht man erst nach 10 Tagen an, wird das Geld erst mit diesem Datum ausgezahlt und man verliert für den 9. und 10. Tag den Anspruch auf das Arbeitslosengeld.
Die spezifischen Bedingungen für den Erhalt des Arbeitslosengeldes erfahren Sie u.a. hier http://www.mypatronat.eu/arbeitslosengeld-und-kuendigungen/arbeitslosengeld/