GIS Gemeindeimmobiliensteuer

GIS Gemeindeimmobiliensteuer

Zweimal im Jahr wird die Zahlung der  Gemeindeimmobiliensteuer fällig – 16. Juni und 16. Dezember. (Ausnahme 2019: 17. Juni)
Einige Gemeinden sehen von der Vorauszahlung im Juni ab und haben nur den Fälligkeitstermin im Dezember.


Die meisten Südtiroler Gemeinden schicken den betroffenen Immobilienbesitzern die Berechnung inkl. Zahlungsaufforderung zu.

Die Mitteilung enthält eine Übersicht über den der Gemeinde bekannten Stand der Immobilie und damit die Bewertungsgrundlage für die Berechnung der GIS.
Kontrollieren Sie die Mitteilung der Gemeinden mit dem effektiven Sachstand.
Sollte sich in den letzten Monaten eine Änderung bei der Immobilie ergeben haben, die auch eine Änderung des Steuersatzes zur Folge hat (Immobilie vermietet, kostenlose Nutzungsleihe an einen nahen Verwandten, Anbau,…) so ist dies der Gemeinde schnellstmöglich mitzuteilen, damit dies in die künftigen Berechnung mitaufgenommen werden kann.
Für die Richtigkeit der Daten und der Berechnung ist der Bürger verantwortlich.
Hier finden Sie die Beschlüsse und Steuersätze zur GIS aller Südtiroler Gemeinden sowie allgemeine Informationen und die Berechnung der GIS mit Rechenbeispiel.
Man findet hier auch diverse Formulare für mögliche Befreiungen und Änderungsmeldungen.

So können Sie Ihren GIS Tarif selbst nachrechnen und kontrollieren:

Bei Unklarheiten wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde bzw. an die Südtiroler in der Welt.