Nachkauf von Studienjahren trotz Sommerj [...]

Nachkauf von Studienjahren trotz Sommerjobs

Ich möchte Studienjahre in Italien nachkaufen, habe aber jeweils in den Semesterferien Sommerjobs gehabt und war ordnungsgemäß angemeldet und damit rentenversichert.
Ich habe gehört, dass ich nur dann Studienjahre nachkaufen kann, wenn im entsprechenden Jahr keine Beiträge an die INPS/NISF oder ein anderes Vorsorgeinstitut eingezahlt wurden.
Stimmt das denn?


Nein, das ist so nicht korrekt.

  1. Die maximalen Jahre, die Sie in Italien nachkaufen können, orientieren sich in Italien an der je nach Studium gesetzlich vorgeschriebenen Studiendauer. Alles, was zeitlich darüber hinausgeht, kann nicht nachgekauft werden.
  2. Wenn Sie in den Semesterferien gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben, so können und dürfen Sie diese Zeiten natürlich nicht nachkaufen.

Die restlichen Wochen des Jahres, in denen kein Arbeitsverhältnis bestand, können Sie sehr wohl nachkaufen.
Beispiel: Für Ihr Studium ist eine Studiendauer von 4 Jahren vorgesehen.
Sie haben in diesen 4 Jahren pro Jahr 8 Wochen gearbeitet.
Sie können also pro Jahr 44 Wochen nachkaufen (52-8 Wochen).


Hinweis:

Studienzeiten können Sie nur in Staaten nachmelden oder nachkaufen, in denen Sie gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Die Meldung von Studienjahren ist nicht in allen Staaten kostenpflichtig.