Besteuerung der italienischen Rente

Besteuerung der italienischen Rente

Bezieher einer italienischen Rente aus der Privatwirtschaft mit Wohnsitz im Ausland müssen in Italien keine Steuern (IRPEF) auf ihre INPS Rente entrichten, da sich der steuerliche Wohnsitz im Ausland befindet.


 

Kontrollieren Sie Ihre Rentenunterlagen (z.B. Formblatt CU oder Detailaufstellung einer Monatsrate), ob ein IRPEF Abzug vorgenommen wird.

Anders ist dies bei Landes- bzw. Staatsrenten. Diese werden in Italien versteuert.

Sollte Ihre INPS Rente besteuert werden, so wenden Sie sich an ein Patronat in Ihrer Nähe,um eine Befreiung von der italienischen Besteuerung beantragen.

Dazu ist das entsprechende Formblatt dem zuständigen Finanzamt im Ausland vorzulegen. Das Amt wird den Teil auf der Rückseite ausfüllen und mit Stempel und Unterschrift versehen.