Meine Tochter lebt und arbeitet seit 2 Monaten in Zürich. Sie hat vor, mehrere Jahre dort zu bleiben.
Aufgrund dessen wollte sie sich nun in die AIRE Liste eintragen lassen.
Dies hat man ihr allerdings im zuständigen Konsulat nicht genehmigt, weil ihr Arbeitsvertrag nur für genau 12 Monate und die L Bewilligung für etwas weniger als 1 Jahr ausgestellt ist.
Was können wir tun, damit meine Tochter sich doch in die AIRE Liste eintragen lassen kann?
Für die Eintragung in die AIRE Liste fordern die italienischen Konsulate in der Schweiz neben einer Kopie eines gültigen Ausweises und dem Ansuchen zur Einschreibung in die AIRE Liste auch einen Nachweis über den dauerhaften und legalen Wohnsitz in der Schweiz. Dieser kann nachgewiesen werden in Form
- Einer Aufenthaltsgenehmigung (L, B, C) für mehr als 12 Monate oder
- Einem Arbeitsvertrag, der entweder unbefristet oder eine Dauer von mehr als 12 Monaten hat oder
- Einer Schweizer Identitätskarte oder Pass, sofern man auch Schweizer Staatsbürger ist.
Nachdem dies bei Ihrer Tochter nicht der Fall ist, könnte Sie versuchen, über den Arbeitgeber einen unbefristeten oder mehr als 12 Monate dauernden Arbeitsvertrag zu erhalten.
Ansonsten ist derzeit noch keine Eintragung in die AIRE Liste möglich.