Muss ich mich in die AIRE Liste eintragen lassen, wenn ich für längere Zeit ins Ausland gehe?
Welche Nachteile oder Vorteile bringt mir das?
Diese und ähnliche Fragen hören wir im Büro der Südtiroler in der Welt fast täglich.
Generell geht es bei der Eintragung in die AIRE Liste nicht um Vor- oder Nachteile, sondern um eine meldeamtliche Verpflichtung laut Gesetz Nr. 470/1988 Art. 6.
Italienische Staatsbürger, die den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen für mehr als 12 Monate ins Ausland verlegen, müssen über das zuständige italienische Konsulat im Ausland die Eintragung in die AIRE Liste beantragen.
Aufgrund dessen wird die betroffene Person in der Heimatgemeinde von der Liste der ansässigen Bürger (APR) ausgetragen und in die Liste der im Ausland lebenden Italiener eingetragen.
In der Regel geht damit auch die Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes einher. Sodass die Agentur der Einnahmen aufgrund der AIRE Meldung Rückschlüsse ziehen könnte, wer den steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat und damit in Italien nicht mehr unbeschränkt, sondern nur mehr beschränkt (d.h. ausschließlich mit den in Italien erzielten Einnahmen) steuerpflichtig ist.
Nun scheinen es aber nicht alle Betroffenen mit der effektiven Verlegung des Lebensmittelpunktes so genau genommen zu haben.
Die Zahl der Auswanderungen steigt zwar ständig.
Allerdings gehen die Steuerbehörden davon aus, dass eine nicht unbeträchtliche Zahl der Auswanderer sich vor den italienischen Steuern drücken will und den Wohnsitz nur fiktiv ins Ausland verlegt hat, effektiv aber den tatsächlichen Mittelpunkt der Lebensinteressen weiterhin im Inland hat.
Mit der Verordnung DL Nr. 112/2008 werden die Gemeinden verpflichtet, der Agentur der Einnahmen halbjährlich eine Liste der Personen zu schicken, die die Eintragung in die AIRE Liste beantragt haben.
Die Agentur der Einnahmen überprüft anhand der Liste die Vermögen der Betroffenen im Ausland.
Man spricht auch davon, dass die Neuerung rückwirkend ab dem Jahr 2010 anzuwenden ist.
Die Gemeinden haben aber nicht nur die Aufgabe, der Agentur der Einnahmen die AIRE Eintragungen zu melden, sondern diese Positionen über 3 Jahre hinweg zu überwachen und den Verdacht auf eine fiktive Wohnsitzverlegung zu melden.
Faktoren, die Zweifel an der tatsächlichen Wohnsitzverlegung aufkommen lassen sind:
- Verfügbarkeit einer ständigen Wohnung in der Gemeinde
- Parkgenehmigung für Ansässige
- die Anwesenheit der Familie
- Teilnahme an Geschäftsverhandlungen und Transaktionen in Italien
- Gutschrift von Einkünften und Einnahmen auf inländische Konten
- Übernahme von Ämtern
- Eintragung in Vereinen und Clubs
- u.a.
Andererseits kann es auch zu Problemen kommen, wenn man zwar den Lebensmittelpunkt effektiv ins Ausland verlegt hat, dies aber dem italienischen Staat nicht in Form der AIRE Eintragung mitteilt.
Eine Vielzahl von Personen „vergisst“ die Eintragung in die AIRE Liste zu beantragen und ist damit in Südtirol noch mit Hauptwohnsitz gemeldet.
Damit geht der italienische Staat in der Regel auch von der Vermutung aus, dass der steuerliche Wohnsitz in Italien liegt.
Dies kann dann Probleme geben, wenn es im Ausland zu Einkünften kommt.
Bei einer möglichen Kontrolle durch die Agentur der Einnahmen muss dann in einem Verfahren nachgewiesen werden, dass der effektive Wohnsitz und damit auch der steuerliche Wohnsitz im Ausland liegen und Italien aufgrund dessen keinen Anspruch hat, die ausländischen Einnahmen zu versteuern.
Dies ist aber ein ungutes Prozedere, das vermieden werden kann, wenn die AIRE Meldung beim Konsulat zeitgerecht und korrekt gemacht wird.