Schenkung einer Immobilie

Schenkung einer Immobilie

„Meine Mutter in Bozen möchte mir gerne ihre Eigentumswohnung überschreiben; ich selbst lebe und arbeite seit in Österreich (eingetragen im AIRE) und habe momentan keinen Wohnsitz in Südtirol. Ist eine Überschreibung trotzdem möglich und was sind die steuerlichen Rahmenbedingungen? Meine Mutter erhält eine kleine Rente und ich würde ihr selbstverständlich ein mietfreies, lebenslanges Wohnrecht einräumen.“


Eine Umschreibung ist auch ohne Wohnsitz in Italien möglich.

Ich gehe davon aus, dass Ihnen Ihre Mutter die Wohnung schenkungsweise überlassen wird.
Dabei ist italienisches Schenkungsrecht relevant. Ihr Wohnsitz spielt dabei keine Rolle.

Generelle Informationen zum italienischen Schenkungsrecht finden Sie unter:
http://www.notariato.it/sites/default/files/Informiert_schenken_2013_deutsch.pdf

Schenkungssteuern:

Als Kind der Schenkenden haben Sie in Italien bei Erbschaft und Schenkung einen Steuerfreibetrag von 1 Mio Euro.
Zu zahlen sind allerdings die Umschreibungs-  und Katastersteuer. Diese können aber auf jeweils168 Euro reduziert werden, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Wohnung steuerlich als Erstwohnung zu erwerben.
Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, haben auch AIRE Bürger die Möglichkeit in Italien eine Wohnung zu den steuerlichen Vergünstigungen der Erstwohnung zu erwerben und sind zusätzlich von der Verpflichtung befreit, den Wohnsitz innerhalb von 18 Monaten in die entsprechende Immobilie zu verlegen.
Die Voraussetzungen finden Sie in oben erwähntem Leitfaden.

Um den Schenkungsvertrag vorzubereiten, suchen Sie in Südtirol einen Notar auf.

Auf der Seite der Notarkammer finden Sie einen Notar in der Nähe:
http://notai.bz.it/notare-des-sprengels/?lang=de

Das Erstgespräch ist normalerweise kostenlos.

Sollten Sie Geschwister haben, so klären Sie mit dem Notar Ansprüche dieser auf einen Pflichterbteil ab.
Der Notar prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Steuervergünstigung auf Erstwohnung in Anspruch nehmen können und hebt von Ihnen neben seinem Honorar auch die zu zahlenden Steuern ein, die er an die Agentur der Einnahmen weiterleitet.
Ebenso nimmt der Notar alle Kataster- und Grundbucheintragungen vor.

In Südtirol haben Sie damit durch die Schenkung keine weiteren Ausgaben als oben erwähnte Kosten.
In Österreich müssen Sie die Schenkung normalerweise bei der Steuererklärung angeben – fragen Sie diesbezüglich Ihren Steuerberater.

Gemeindeimmobiliensteuer GIS:

Weitere laufende Kosten für die Immobilie sind die 2x jährlich zu zahlende Gemeindeimmobiliensteuer GIS.
Die Raten sind jeweils am 16. Juni und 16. Dezember fällig.

Die Gemeinden schicken in der Regel die Zahlungsaufforderungen zu.

Als AIRE Bürgerin haben Sie einen anderen Steuersatz als Ansässige.
Der Steuersatz variiert je nach Gemeinde.
In der Regel gewähren die meisten Gemeinden allerdings eine Steuerreduzierung, wenn man die Wohnung unentgeltlich einem nahen Verwandten zur Verfügung stellt – die sogenannte unentgeltlich Nutzungsleihe an Verwandte.

 

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